Impressum
Projektenwickler / Bauherr
Projektgesellschaft Horchheim GmbH
c/o ProREM Provinzial Real Estate Management GmbH
Provinzialplatz 1
40591 Düsseldorf
Telefon: 0211 978 3736
Fax: 0211 978 1792
Email: info@horchheimer-gaerten.de
Geschäftsführung
Daniel Wylenga
Markus Rohe
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 33288
Aufsichtsbehörde für Erlaubnisinhaber nach § 34c GewO
Ordnungsamt Düsseldorf
Worringer Str. 111
40210 Düsseldorf
Webdesign und Programmierung
Carabin Praß GmbH
www.carabinprass.com
Rechtliche Hinweise
Die Projektgesellschaft Horchheim GmbH prüft und aktualisiert die Informationen ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die hier angegebenen Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf Projekt- und Objektinformationen, Grundrisse, Pläne, Flächen und Preise. Maßgeblich sind allein der Kaufvertrag mit seinen Anlagen einschließlich der Teilungserklärung mit ihren Aufteilungsplänen und der Baubeschreibung.
Inhalt und Struktur dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Projektgesellschaft Horchheim GmbH. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Bildrechte
Jürgen Arlt, Wiesbaden | © ProREM Provinzial Real Estate Management GmbH
Hinweis
Alle Angaben auf dieser Website dienen der ersten Information und stellen kein verbindliches Angebot dar. Wir verwenden Bilder von bereits fertiggestellten Wohnimmobilien ebenso wie Visualisierungen. Das Bildmaterial dient lediglich der vorläufigen Illustration des Vorhabens. Jegliche Abweichungen in einem späteren Planungsstand bleiben ausdrücklich vorbehalten. Maßgeblich sind allein der Kaufvertrag mit seinen Anlagen einschließlich der Teilungserklärung mit ihren Aufteilungsplänen und der Baubeschreibung.